Informationen zu Elektro- und Elektronik-Altgeräten für KCI-Firmenkunde
Am 13. August 2005 ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) in Kraft getreten. Nach diesem Gesetz liegt die Verantwortung für die Finanzierung der Sammlung, Verwertung und Entsorgung für Elektro- und Elektronikaltgeräte, die vor dem 24. März 2006 erworben wurden, beim Kunden. Dies gilt auch dann, wenn das zu entsorgende Altgerät durch ein neues Gerät der Firma KCI ersetzt wird. Altgeräte, die vor dem 24. März 2006 gekauft worden sind, gelten als historische Altgeräte.
Gemäß ElektroG hat KCI die Verpflichtung die Sammlung, Behandlung, Verwertung und Entsorgung von allen Elektro- und Elektronikgeräten zu finanzieren, die Sie von KCI nach dem 24. März 2006 gekauft haben, sobald diese neuen Geräte letztendlich zu Abfall werden. Diese Geräte werden als neue Altgeräte bezeichnet.
Unser Ansatz neue Umweltkosten zu teilen beinhaltet folgendes:
- Sofern vertraglich nicht ausgeschlossen, übernimmt KCI die Kosten für die Behandlung, das Recycling und die Wiedergewinnung des Elektro-/Elektronik-Altgeräts in Übereinstimmung mit den Zielen des ElektroG (ElektroG, Fassung vom 23. März 2005, Par. 10, Abs. 2).
- KCI übernimmt die Kosten des Datenmanagements und der Berichterstattung zur Nachweisführung gegenüber dem Umweltbundesamt um die Einhaltung aller sich aus dem ElektroG ergebenden administrativen Verpflichtungen zu dokumentieren.
KCI hat Entsorgungsmaßnahmen getroffen, die es seinen Kunden ermöglicht, Elektro- und Elektronik- Altgeräte bei ihrer städtischen Sammelstelle abzuliefern und übernimmt hierfür die auch die Verantwortung.
Ihre Angelegenheit ist es, dafür zu sorgen und sicherzustellen, dass Ihre Elektro- und Elektronik- Altgeräte zu ihrer städtischen Sammelstelle transportiert und dort abgeliefert werden.
Damit KCI im Bild ist, um was für welche Geräte es sich handeln wird, die Sie bei der städtischen Sammelstelle abliefern werden und die dann von KCI zu entsorgen sind, bitten wir Sie, unser Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte Online-Formulier auszufüllen.
DSL#09-03.193.WEEE.DE